Rechtliches
Um eine transparente, zuverlässige und nahtlose Zusammenarbeit zu gewährleisten, möchten wir Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorstellen. Diese bilden den rechtlichen Rahmen für alle unsere Dienstleistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Essential Advertising GmbH
Geltungsbereich
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen (Konzeption und Gestaltung von Marketingmaßnahmen, Organisation, Planung und Umsetzung von Marketingkonzepten, Betreuung und Beratungen von Auftraggebern und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung der Marketingmaßnahmen) zwischen dem Auftraggeber und der Werbeagentur: Essential Advertising GmbH, (nachfolgend Agentur genannt) diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Angebote und Vertragsabschluss
Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot der Agentur, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Auftraggebern dar, die Agentur mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.
Der Vertragsschluss erfolgt durch die schriftliche Annahmeerklärung des von der Agentur detailliert unterbreiteten Angebots (Kostenvoranschlag) mit Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls Zeitplanung. Die Annahme (Auftragserteilung) kann vom Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist die Agentur nicht mehr an das Angebot gebunden.
Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Auftraggebern kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile des Marketingkonzepts in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung oder Umsetzung von vereinbarten Marketingmaßnahmen mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomie- und Servicebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Grafikern und Künstlern.
Pflichten des Auftraggebers, Mitwirkung
Der Auftraggeber hat der Agentur alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten der Agentur.
Der Auftraggeber sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Auftraggeber der Agentur unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Zahlung, Verzug
Es gilt die im Vertrag oder Angebot vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erbringen. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann die Agentur neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr von 10 € pro Mahnstufe einer Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen.
Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat die Agentur das Recht, ihre Leistung zu verweigern.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den Auftraggeber während eines Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Vergütung der bis dato durch die Agentur erbrachten Leistungen, mindestens jedoch zur Zahlung von 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Fertigstellung der Werke und Arbeiten nach Auftragsabbruch, -kündigung oder –verzögerung seitens des Auftraggebers entfällt.
Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
Terminabsage/Ausfallhonorar
Eine Absage eines Termins oder eine Terminverschiebung durch den Auftraggeber ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich und bis dahin kostenfrei. Danach wird das Honorar für die vereinbarte Zeit zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Terminabsage bzw. Terminverschiebung am Tag des Termins sowie bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.
Nutzungsrechte und Urheberschutz
Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.
Alle Leistungen der Agentur (z.B. Marketingkonzepte, Ideenskizzen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Auftraggeber die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Die Agentur räumt dem Auftraggeber für die vertraglich vereinbarten Zwecke und im vertraglich vereinbarten Umfang das einfache Nutzungsrecht an den gelieferten Werken für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Nutzungsarten ein. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sämtliche Nutzungsrechtsübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Entrichtung der vertraglich vereinbarten Vergütung an die Agentur.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen von Marketing-Konzepten sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Agentur. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Agentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
Die der Agentur überlassenen Vorlagen des Auftraggebers (z. B. Texte, Fotos, Muster u. a.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. Von der Agentur wird nicht überprüft, ob der Auftraggeber berechtigt ist, die für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte zu nutzen. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die beauftragten Leistungen daher ausgeschlossen.
Die im Rahmen eines Projekts von der Agentur oder Ihren Fremddienstleistern erarbeiteten Werke sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist.
Bei Internetdienstleistungen und Multimediaproduktionen ist eine Herausgabe von Quellcodes sowie von offenen Dateien nicht Bestandteil des einfachen Nutzungsrechts. Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten in Form der vereinbarten Leistung gegenüber dem Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer Vereinbarung und einer gesonderten Vergütungsregelung. Veränderungen an offenen oder editierbaren Daten durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten bedürfen einer schriftlichen Zustimmung der Agentur.
Soweit Werke von Dritten (insbesondere Fotografen, Illustratoren, Fotomodellen, Webdesignern und sonstigen Kreativen) geschaffen werden, wird die Agentur dafür Sorge tragen, dass die vereinbarten Nutzungs- und Verwertungsrechte des Dritten eingeholt und auf Auftraggeber übertragen werden.
Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren, den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren, sofern dadurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen des Auftraggebers offenbart werden. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen der Agentur und Auftraggeber ausgeschlossen werden.
Die Leistungen und Werke der Agentur dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig, welche die Agentur nach billigem Ermessen festsetzen wird und die im Streitfall hinsichtlich ihrer Billigkeit vom zuständigen Landgericht überprüft werden kann. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
Kündigung
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen.
Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Auftraggebern jedoch zur Zahlung eines angemessenen Honorars, welches die erbrachten Vorleistungen vergütet.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.
Gewährleistung und Schadenersatz
Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
Für Mängel der gelieferten Leistungen und Werke haftet die Agentur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ist das Geschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft, so gilt die kaufmännische Rügepflicht des § 377 HGB. Etwaige Beanstandungen müssen demnach spätestens fünf Werktage nach Erhalt der entsprechenden Leistungen geltend gemacht werden.
Im Rahmen jedes Auftrags besteht eine künstlerische Gestaltungsfreiheit. Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden, sofern sie innerhalb der nach dem Stand der Technik üblichen Toleranzen liegen. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck sowie dem Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Mehr- oder Minderlieferungen bei Druckerzeugnissen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Agentur nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist die Agentur von ihrer Haftung freigestellt, wenn die Agentur ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.
Haftungsausschluss
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen, haftet die Agentur unbeschränkt. Darüber hinaus haftet die Agentur uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Agentur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der Agentur gilt.
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden übernimmt die Agentur gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung. Die Agentur tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist die Agentur nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
Die Agentur haftet nicht für design-, urheber- und markenrechtliche Schutz der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
Datenschutz
Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die Agentur auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch die Agentur vertraulich behandelt. Diese Daten können von der Agentur an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeiter und sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistungen haben, zu absoluter Vertraulichkeit hinsichtlich solcher Informationen gegenüber nicht beteiligten Dritten und vorbehaltlosem Schutz dieser Vertraulichkeit. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Auftraggeber als solche zu kennzeichnen. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Frankfurt/Main als Gerichtsstand vereinbart.
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen die der Schriftform unterliegen sind durch die Textform gem. § 126 b BGB erfüllt. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist Frankfurt/Main, es sei denn die Parteien haben im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart.
Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
(Stand: 01.01.2024)