Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der rechtliche Rahmen für alle Leistungen der Essential Advertising GmbH. Fassung 2.1, gültig ab 10. August 2026.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Essential Advertising GmbH, Adenauerallee 2, 61440 Oberursel (Taunus) (nachfolgend „Agentur") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Leistungen aus den Bereichen Konzeption, Gestaltung, Webdesign und Webentwicklung, Fotografie, Social Media, Branding sowie über die laufende Betreuung, das Hosting und die Pflege der erstellten Leistungen.

1.2 Diese AGB gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.4 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Grundlage des Vertrags ist das Angebot der Agentur mit Leistungsbeschreibung, Vergütung und, soweit vereinbart, Zeitplanung.

2.2 Die Agentur hält sich an ihr Angebot für 14 Tage ab Zugang gebunden, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Bindung.

2.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Bindungsfrist annimmt. Die Annahme kann in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über die von der Agentur bereitgestellte Angebotsseite. Die dort ausgelöste Annahme ist verbindlich und steht einer schriftlichen Auftragserteilung gleich.

2.4 Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Textform (§ 126b BGB). E-Mail und Freigaben über das Kundenportal genügen.

2.5 Beauftragt die Agentur im Rahmen eines Projekts Leistungen Dritter, geschieht dies im Namen und für Rechnung des Auftraggebers nur dann, wenn dies zuvor ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung handelt die Agentur im eigenen Namen und stellt die Leistung dem Auftraggeber in Rechnung.

3. Leistungsumfang und Änderungen

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht geschuldet.

3.2 Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Leistung zwei Korrekturschleifen je Gestaltungsergebnis. Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungswünsche, die den vereinbarten Leistungsumfang überschreiten, werden nach Aufwand vergütet. Die Agentur weist vor Ausführung auf die entstehenden Mehrkosten hin.

3.3 Im Rahmen des Auftrags besteht gestalterische Freiheit. Der Auftraggeber kann Änderungen aus gestalterischen Gründen verlangen; die dadurch entstehenden Mehrkosten nach Ziffer 3.2 trägt er.

3.4 Wird nach Vertragsschluss eine Abweichung vom vereinbarten Leistungsinhalt notwendig, teilt die Agentur dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Berührt die Abweichung den Vertragsinhalt wesentlich, kann der Auftraggeber den Vertrag hinsichtlich des betroffenen Teils kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Verwendung der überlassenen Vorlagen berechtigt ist und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Die Agentur ist nicht verpflichtet, überlassene Inhalte auf Rechtsverstöße zu prüfen.

4.3 Sind auf überlassenen oder im Auftrag erstellten Fotografien Personen erkennbar, stellt der Auftraggeber sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen vorliegen. Die Agentur stellt hierfür auf Wunsch eine Vorlage zur Verfügung.

4.4 Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Termine angemessen und gehen nicht zu Lasten der Agentur.

5. Abnahme

5.1 Soweit die Agentur Werkleistungen erbringt, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung vertragsgemäß erbracht ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

5.2 Die Abnahme kann in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über die Freigabefunktion im Kundenportal.

5.3 Teilt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zur Abnahme weder die Abnahme mit noch benennt er einen Mangel, gilt die Leistung als abgenommen. Die Agentur weist in der Aufforderung auf diese Wirkung hin. Ist der Auftraggeber Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn die Aufforderung in Textform erfolgt und den Hinweis enthält (§ 640 Abs. 2 BGB).

5.4 Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, insbesondere durch Veröffentlichung einer Website, gilt sie als abgenommen.

6. Termine, Terminabsage und Ausfallhonorar

6.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich, sobald sie in Textform bestätigt sind.

6.2 Eine Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber ist bis zwei Werktage vor dem Termin kostenfrei möglich. Danach werden 50 Prozent des für den Termin vereinbarten Honorars berechnet. Bei Absage am Terminstag oder bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

6.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

7. Vergütung, Zahlung und Verzug

7.1 Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig.

7.3 Die Agentur ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen auf bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.

7.4 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs berechnet die Agentur eine Pauschale von 5 Euro. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

7.5 Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, kann die Agentur nach vorheriger Ankündigung in Textform ihre Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten.

7.6 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7.7 Kündigt der Auftraggeber einen Projektvertrag aus Gründen, die nicht die Agentur zu vertreten hat, sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Für den nicht erbrachten Teil kann die Agentur pauschal 25 Prozent der darauf entfallenden Vergütung verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Laufende Leistungen, Laufzeit und Kündigung

8.1 Für Hosting, Wartung, Pflege und laufende Betreuung gilt die im Angebot vereinbarte Laufzeit. Ohne abweichende Vereinbarung beträgt sie einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird.

8.2 Ist eine längere Erstlaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach deren Ablauf auf unbestimmte Zeit und kann danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die Grenzen des § 309 Nr. 9 BGB.

8.3 Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail an mail@essentialadvertising.de genügt. Verträge über laufende Leistungen werden nicht im Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs mit Verbrauchern geschlossen, sondern auf Grundlage eines individuellen Angebots. Sollte künftig ein Abschluss unmittelbar über die Website möglich sein, stellt die Agentur die nach § 312k BGB erforderliche Kündigungsschaltfläche bereit.

8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten unberührt.

8.5 Nach Ende eines Hosting- oder Pflegevertrags übergibt die Agentur dem Auftraggeber auf Anforderung die zum Betrieb erforderlichen Daten und Inhalte in einem gängigen Format. Die Anforderung ist innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende zu stellen.

8.6 Projektverträge kann der Auftraggeber nach § 648 BGB jederzeit kündigen. Die Vergütungsfolgen richten sich nach Ziffer 7.7.

9. Nutzungsrechte und Urheberschutz

9.1 Alle von der Agentur erarbeiteten Leistungen, insbesondere Konzepte, Entwürfe, Gestaltungen, Texte, Fotografien und Programmierungen, sind urheberrechtlich geschützt. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist.

9.2 Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das räumlich und zeitlich unbeschränkte, einfache Nutzungsrecht an den gelieferten Werken für den vertraglich vereinbarten Zweck und für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Nutzungsarten. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.

9.3 Für eine Nutzung, die über den vereinbarten Zweck hinausgeht, insbesondere für Mehrfach- und Wiederholungsnutzungen sowie für die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte, ist eine gesonderte Vereinbarung und eine angemessene zusätzliche Vergütung erforderlich.

9.4 Bearbeitungen und Änderungen der Werke durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte sind zulässig, soweit sie der vereinbarten Nutzung dienen und das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht verletzen. Eine Veröffentlichung bearbeiteter Fassungen unter Nennung der Agentur als Urheberin bedarf ihrer Zustimmung.

9.5 Erhält die Agentur nach einer Präsentation keinen Auftrag, verbleiben alle vorgestellten Leistungen bei ihr. Eine Nutzung durch den Auftraggeber ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet.

9.6 Die Herausgabe von Quellcode und offenen Arbeitsdateien ist nicht Bestandteil des einfachen Nutzungsrechts. Auf Wunsch übergibt die Agentur sie gegen gesonderte Vergütung. Bei Websites, die die Agentur für den Auftraggeber betreibt, erhält der Auftraggeber nach Ziffer 8.5 die Inhalte und die zum Betrieb erforderlichen Daten.

9.7 Werden Werke Dritter eingesetzt, etwa von Fotografen, Illustratoren oder Modellen, holt die Agentur die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein und überträgt sie im vereinbarten Umfang auf den Auftraggeber.

9.8 Die Agentur darf die von ihr gestalteten Arbeiten branchenüblich signieren sowie den Auftrag nach Veröffentlichung für eigene Zwecke als Referenz zeigen, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen offengelegt werden. Der Auftraggeber kann dem in Textform widersprechen.

10. Barrierefreiheit

10.1 Seit dem 28. Juni 2025 gelten für bestimmte digitale Angebote im Verkehr mit Verbrauchern die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Ob ein Angebot des Auftraggebers darunter fällt, richtet sich nach dessen Geschäftstätigkeit und liegt in dessen Verantwortung.

10.2 Barrierefreiheit nach BFSG und WCAG ist nur dann geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich als Leistung vereinbart ist. Ist sie vereinbart, erstellt die Agentur die Leistung nach dem im Angebot genannten Konformitätsgrad und dokumentiert das Ergebnis.

10.3 Pflegt der Auftraggeber nach Übergabe eigene Inhalte ein, ist er für deren Barrierefreiheit selbst verantwortlich.

11. Gewährleistung

11.1 Für Mängel haftet die Agentur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat der Agentur zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

11.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Frist. Von dieser Verkürzung ausgenommen sind Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.3 Ist das Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gilt die Rügepflicht nach § 377 HGB.

11.4 Geringfügige Abweichungen bei farbigen Reproduktionen, die innerhalb der nach dem Stand der Technik üblichen Toleranzen liegen, sind kein Mangel. Bei Druckerzeugnissen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 Prozent der bestellten Auflage zulässig; berechnet wird die gelieferte Menge.

11.5 Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der erbrachten Maßnahmen, insbesondere keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen, Reichweiten oder Umsätze, es sei denn, ein solcher Erfolg ist ausdrücklich vereinbart.

12. Haftung

12.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

12.4 Die Prüfung der wettbewerbs-, marken-, urheber- und werberechtlichen Zulässigkeit der Maßnahmen ist nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Die Agentur weist den Auftraggeber auf rechtliche Risiken hin, die ihr bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.

12.5 Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass er der Agentur Inhalte ohne die erforderlichen Rechte überlassen oder auf einer Umsetzung bestanden hat, auf deren rechtliche Risiken die Agentur hingewiesen hatte.

13. Vertraulichkeit

13.1 Beide Seiten behandeln alle Informationen der jeweils anderen Seite, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, vertraulich und geben sie nicht an unbeteiligte Dritte weiter. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

13.2 Ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Seite selbst veröffentlicht wurden oder ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt geworden sind.

13.3 Beide Seiten verpflichten die eingesetzten Mitarbeiter und Dritten entsprechend.

14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

14.1 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers, die zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Eine Einwilligung ist hierfür nicht erforderlich und wird mit diesen AGB nicht eingeholt.

14.2 Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, ist der Auftraggeber Verantwortlicher und die Agentur Auftragsverarbeiterin im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Das betrifft insbesondere den Betrieb und die Pflege von Websites, die Bereitstellung des Kundenportals, die Fotografie, die Betreuung von Social-Media-Kanälen und den Versand von Nachrichten.

14.3 Für diese Verarbeitung gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Er ist unter essentialadvertising.de/avv abrufbar und wird mit Abschluss des Vertrags Vertragsbestandteil. Einer gesonderten Unterzeichnung bedarf es nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO nicht, da die Vorschrift für die Schriftform ausdrücklich ein elektronisches Format zulässt.

14.4 Die vom Auftragsverarbeitungsvertrag genehmigten Unterauftragsverarbeiter sind in dessen Anlage 3 benannt. Änderungen kündigt die Agentur nach den dortigen Regelungen mindestens 30 Tage vorher an; der Auftraggeber kann widersprechen.

14.5 Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag gilt für alle Fragen des Datenschutzes ausschließlich der Auftragsverarbeitungsvertrag.

14.6 Eine Übermittlung personenbezogener Daten des Auftraggebers an Dritte zu eigenen Zwecken der Agentur, insbesondere zu Werbe- oder Bonitätszwecken, findet nicht statt.

15. Widerrufsrecht für Verbraucher

15.1 Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Essential Advertising GmbH, Adenauerallee 2, 61440 Oberursel (Taunus), Telefon +49 6172 90 84 747, E-Mail mail@essentialadvertising.de) mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Post oder E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

15.2 Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Agentur die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

15.3 Bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

16. Streitbeilegung

Die Agentur ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

17.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Agentur. Dasselbe gilt als Erfüllungsort.

17.3 Soweit in diesen AGB Schriftform verlangt wird, genügt die Textform nach § 126b BGB, insbesondere E-Mail und Freigaben im Kundenportal, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

17.4 Der Auftraggeber kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur an Dritte abtreten. Die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden. § 354a HGB bleibt unberührt.

17.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Fassung 2.1, Stand 10. August 2026. Frühere Fassungen: 2.0 vom 10. August 2026, 1.0 vom 1. Januar 2025.