Der Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 DSGVO. Gültig für alle Kunden der Essential Advertising GmbH, zum Lesen und als PDF.
Dieser Vertrag wird mit Abschluss des Hauptvertrags wirksam. Eine Unterschrift ist nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO nicht erforderlich, die Vorschrift lässt für die Schriftform ausdrücklich ein elektronisches Format zu. Wer eine von beiden Seiten unterzeichnete Ausfertigung für die eigenen Unterlagen braucht, schreibt kurz an mail@essentialadvertising.de. Sie kommt kostenfrei innerhalb von zwei Werktagen.
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag gilt für alle Kunden der Essential Advertising GmbH, bei deren Beauftragung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden. Er wird mit Abschluss des Hauptvertrags automatisch wirksam. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich.
Art. 28 Abs. 9 DSGVO verlangt für den Auftragsverarbeitungsvertrag die Schriftform, lässt dafür aber ausdrücklich ein elektronisches Format zu. Die Einbeziehung dieses Dokuments in den Hauptvertrag erfüllt diese Anforderung.
Für Kunden, deren Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer bereits vor dem Inkrafttreten dieses Vertrags begonnen hat, gilt er nach § 2 Abs. 4 auch für die zurückliegenden Verarbeitungen. Damit besteht für die gesamte Zusammenarbeit eine einheitliche Grundlage.
Wer eine von beiden Seiten unterzeichnete Ausfertigung für die eigenen Unterlagen benötigt, fordert sie formlos unter mail@essentialadvertising.de an. Sie wird kostenfrei und in der Regel innerhalb von zwei Werktagen zur Verfügung gestellt. Am Inhalt ändert sich dadurch nichts.
Auftragsverarbeiter
Essential Advertising GmbH
Adenauerallee 2
61440 Oberursel (Taunus)
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Klantke
Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15288
USt-IdNr.: DE341132023
E-Mail: mail@essentialadvertising.de
Telefon: +49 6172 90 84 747
Nachfolgend „Auftragnehmer".
Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Auftraggeber. Auftraggeber ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die mit dem Auftragnehmer einen Hauptvertrag über Leistungen nach Anlage 1 geschlossen hat.
Die Identität des Auftraggebers, seine Anschrift, seine gesetzlichen Vertreter sowie die für den Datenschutz benannten Ansprechpartner ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Hauptvertrag. Einer Wiederholung dieser Angaben in diesem Dokument bedarf es nicht: Dieser Vertrag wird nach § 1 mit Abschluss des Hauptvertrags für jeden Auftraggeber gesondert und individuell wirksam.
Nachfolgend „Auftraggeber".
Die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung. Soweit ein Begriff hier nicht bestimmt ist, gilt die Begriffsbestimmung der DSGVO.
„DSGVO" ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, in der jeweils geltenden Fassung.
„Anwendbares Datenschutzrecht" sind die DSGVO, das Bundesdatenschutzgesetz, das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz sowie alle weiteren Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, die auf die Verarbeitung nach diesem Vertrag Anwendung finden.
„Personenbezogene Daten" sind alle Informationen im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO, die der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet.
„Verarbeitung" ist jeder Vorgang im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO.
„Betroffene Person" ist die identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, auf die sich personenbezogene Daten beziehen.
„Hauptvertrag" ist der Vertrag zwischen den Parteien über die Erbringung der Leistungen, im Rahmen dessen die Verarbeitung erfolgt. Als Hauptvertrag gelten insbesondere jedes angenommene Angebot, jede Auftragsbestätigung sowie jeder Pflege-, Betreuungs- oder Hostingvertrag.
„Unterauftragsverarbeiter" ist jeder vom Auftragnehmer eingesetzte weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 Abs. 4 DSGVO, der personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet.
„Standardvertragsklauseln" sind die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2021, in der jeweils geltenden Fassung.
„Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten" ist jede Verletzung im Sinne des Art. 4 Nr. 12 DSGVO.
„Textform" ist die Textform im Sinne des § 126b BGB. E-Mail und Erklärungen über das Kundenportal des Auftragnehmers genügen.
(1) Dieser Vertrag ist Bestandteil jedes Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, in dessen Rahmen der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet. Er wird ohne gesonderte Erklärung mit Abschluss des Hauptvertrags wirksam.
(2) Maßgeblich für den Begriff des Hauptvertrags ist die Begriffsbestimmung am Anfang dieses Vertrags.
(3) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag, dem Hauptvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gilt für alle Fragen des Datenschutzes ausschließlich dieser Vertrag.
(4) Abweichende oder entgegenstehende Datenschutzbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen in Textform ausdrücklich zu.
(5) Die jeweils gültige Fassung dieses Vertrags ist unter https://essentialadvertising.de/avv abrufbar. Frühere Fassungen bleiben dort dauerhaft mit Versionsnummer und Gültigkeitszeitraum einsehbar, damit jederzeit nachvollziehbar ist, welche Fassung zu welchem Zeitpunkt galt.
(1) Gegenstand des Auftrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, die zur Erbringung der im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen erforderlich ist. Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien personenbezogener Daten sowie die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1. Welche der dort beschriebenen Verarbeitungen im Einzelfall stattfinden, richtet sich nach dem im Hauptvertrag vereinbarten Leistungsumfang.
(2) Die Laufzeit dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Nach dessen Ende gelten die Pflichten aus § 11 fort.
(3) Der Auftraggeber kann diesen Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen die Pflichten aus diesem Vertrag vorliegt, wenn der Auftragnehmer eine Weisung nicht ausführen kann oder will oder wenn er Kontrollrechte vertragswidrig verweigert.
(4) Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag auch für Verarbeitungen gilt, die der Auftragnehmer vor dem Inkrafttreten im Rahmen einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung durchgeführt hat. Die inhaltlichen Pflichten dieses Vertrags, insbesondere die Bindung an Weisungen des Auftraggebers, die Zweckbindung, die Vertraulichkeit sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Anlage 2, gelten für diese Verarbeitungen rückwirkend ab dem 1. Juli 2026. Hat die Geschäftsbeziehung erst später begonnen, gelten sie ab deren Beginn.
(5) Pflichten, die einen laufenden Ablauf voraussetzen, insbesondere die Melde- und Ankündigungsfristen nach § 7 Abs. 3, § 10 und § 14, gelten ab dem Inkrafttreten dieses Vertrags. Eine Rückwirkung dieser Fristen ist weder möglich noch vereinbart.
(1) Die Verarbeitung findet in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Die eingesetzten Rechenzentren befinden sich in Deutschland (Frankfurt am Main) und in Irland.
(2) Soweit einzelne der in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben oder von dort auf Verwaltungs- und Supportebene zugreifen können, erfolgt die Übermittlung ausschließlich auf Grundlage der in Anlage 3 genannten Garantien nach Art. 44 bis 49 DSGVO, insbesondere auf Grundlage von Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission oder eines Angemessenheitsbeschlusses.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Das gilt auch für die Übermittlung in ein Drittland. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Auftragnehmer nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet ist. In diesem Fall teilt er dem Auftraggeber die rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
(2) Der Hauptvertrag und dieser Vertrag stellen die ursprüngliche Weisung des Auftraggebers dar. Weitere Weisungen erfolgen in Textform. E-Mail genügt. Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich in Textform.
(3) Weisungsberechtigt sind die im Hauptvertrag benannten Ansprechpartner des Auftraggebers sowie Personen, die aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers erkennbar berechtigt handeln. Weisungsempfänger auf Seiten des Auftragnehmers ist Daniel Klantke, mail@essentialadvertising.de.
(4) Ist der Auftragnehmer der Auffassung, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin. Er ist berechtigt, die Ausführung der betreffenden Weisung auszusetzen, bis der Auftraggeber sie bestätigt oder ändert.
(5) Der Auftragnehmer dokumentiert Weisungen sowie deren Umsetzung und bewahrt die Dokumentation für die Dauer des Vertrags sowie drei Jahre darüber hinaus auf.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen des Auftrags und der Weisungen. Eine Nutzung für eigene Zwecke findet nicht statt. Insbesondere werden Daten des Auftraggebers nicht zum Training von Modellen künstlicher Intelligenz verwendet. Der Auftragnehmer hat mit den in Anlage 3 genannten Anbietern künstlicher Intelligenz vertraglich sichergestellt, dass auch dort keine Nutzung zu Trainingszwecken erfolgt.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet alle Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, schriftlich zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht bereits einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
(3) Der Auftragnehmer führt ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO und stellt es dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung.
(4) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung von dessen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei der Meldung von Datenschutzverletzungen, bei der Benachrichtigung betroffener Personen sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen des Zumutbaren und unter Berücksichtigung der dem Auftragnehmer zur Verfügung stehenden Informationen.
(5) Der Auftragnehmer hat keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, da die Voraussetzungen des Art. 37 DSGVO und des § 38 BDSG nicht vorliegen. Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes ist der Geschäftsführer Daniel Klantke, mail@essentialadvertising.de. Der Auftragnehmer teilt es mit, sobald ein Datenschutzbeauftragter bestellt wird.
(6) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn eine Aufsichtsbehörde beim Auftragnehmer Maßnahmen ergreift, die Verarbeitungen für den Auftraggeber betreffen könnten.
(7) Werden die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung, Beschlagnahme, Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Maßnahmen Dritter gefährdet, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
(1) Der Auftragnehmer trifft die zur Sicherheit der Verarbeitung erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Die getroffenen Maßnahmen sind in Anlage 2 beschrieben. Der Auftraggeber erkennt sie mit Abschluss des Hauptvertrags als angemessen an.
(2) Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Der Auftragnehmer darf sie anpassen, solange das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen dokumentiert er und macht sie in der jeweils gültigen Fassung dieses Vertrags einsehbar.
(3) Der Auftragnehmer überprüft die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich.
(1) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine schriftliche Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO, weitere Auftragsverarbeiter einzusetzen.
(2) Die genehmigten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 3 abschließend aufgeführt. Nicht jeder dieser Anbieter kommt bei jedem Auftrag zum Einsatz. Welche tatsächlich eingesetzt werden, richtet sich nach dem im Hauptvertrag vereinbarten Leistungsumfang. Anlage 3 weist dazu für jeden Anbieter aus, bei welcher Leistung er zum Einsatz kommt.
(3) Beabsichtigt der Auftragnehmer, einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen oder einen bestehenden zu ersetzen, informiert er den Auftraggeber mindestens 30 Tage vorher in Textform an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Widerspricht er, suchen die Parteien zunächst eine einvernehmliche Lösung. Kommt sie nicht zustande, sind beide Seiten berechtigt, den Hauptvertrag zum Zeitpunkt der geplanten Änderung zu kündigen.
(4) Der Auftragnehmer schließt mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen Vertrag, der diesem dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in diesem Vertrag festgelegt sind. Er wählt Unterauftragsverarbeiter sorgfältig aus und prüft vor Beauftragung sowie danach regelmäßig, ob sie die erforderlichen Garantien bieten.
(5) Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber für dessen Verhalten wie für eigenes.
(6) Nicht als Unterauftragsverhältnis im Sinne dieser Regelung gelten Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten in Anspruch nimmt, etwa Telekommunikationsleistungen, Reinigung, Wartung durch Hersteller oder die Entsorgung von Datenträgern. Auch hier stellt der Auftragnehmer den Schutz der Daten sicher.
(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträgen betroffener Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch nachzukommen.
(2) Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragnehmer, leitet dieser das Anliegen unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, an den Auftraggeber weiter. Der Auftragnehmer beantwortet solche Anfragen nicht selbst, es sei denn, der Auftraggeber weist ihn dazu an.
(3) Berichtigung, Löschung und Einschränkung von Daten nimmt der Auftragnehmer nur auf Weisung des Auftraggebers vor.
(1) Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Einhaltung der Pflichten aus diesem Vertrag auf Anfrage nach, insbesondere durch die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Anlage 2 sowie durch aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Stellen und durch geeignete Zertifizierungen der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der Einhaltung dieses Vertrags durch Überprüfungen zu überzeugen, auch durch Inspektionen vor Ort. Er kündigt Kontrollen mit angemessener Frist, in der Regel 14 Tagen, an und führt sie zu üblichen Geschäftszeiten sowie ohne vermeidbare Störung des Betriebsablaufs durch. Der Auftragnehmer wirkt an den Kontrollen mit.
(3) Der Auftraggeber trägt die Kosten seiner Kontrollen. Für den Aufwand des Auftragnehmers ab der zweiten Kontrolle innerhalb eines Kalenderjahres kann dieser eine angemessene Vergütung verlangen, sofern kein konkreter Anlass für die weitere Kontrolle besteht.
(4) Der Auftraggeber darf Kontrollen durch beauftragte Dritte durchführen lassen. Der Auftragnehmer kann Dritten widersprechen, die zu ihm in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.
(1) Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Bekanntwerden, spätestens innerhalb von 24 Stunden. Dasselbe gilt bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufs, bei Verdacht auf sonstige Verstöße gegen Datenschutzvorschriften sowie bei Verdacht auf Verstöße gegen diesen Vertrag.
(2) Die Meldung enthält, soweit bekannt, eine Beschreibung der Art der Verletzung, die betroffenen Kategorien und die ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen sowie die ergriffenen oder vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen. Fehlende Angaben reicht der Auftragnehmer unverzüglich nach.
(3) Der Auftragnehmer trifft unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen. Er stimmt sich dabei mit dem Auftraggeber ab.
(4) Meldungen an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO sowie Benachrichtigungen betroffener Personen nach Art. 34 DSGVO nimmt ausschließlich der Auftraggeber vor.
(1) Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück. Der Auftraggeber wählt zwischen Löschung und Rückgabe und teilt seine Wahl spätestens bei Vertragsende in Textform mit. Ohne Mitteilung erfolgt die Löschung.
(2) Die Löschung erfolgt innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsende. Sie umfasst auch Kopien bei Unterauftragsverarbeitern. Der Auftragnehmer weist die Löschung auf Anfrage in Textform nach.
(3) Von der Löschung ausgenommen sind Daten, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, insbesondere nach § 147 AO und § 257 HGB. Diese Daten werden für die Dauer der Aufbewahrungsfrist gesperrt und danach gelöscht.
(4) Sicherungskopien in Backups werden nach dem regulären Sicherungszyklus überschrieben. Ein vorzeitiges Löschen einzelner Datensätze aus Sicherungskopien ist technisch nicht möglich. Bis zum Überschreiben bleiben diese Daten gesperrt.
(5) Ergebnisse der Leistung, an denen der Auftraggeber Rechte erworben hat, insbesondere Websites, Gestaltungsdateien und Bildmaterial, bleiben von diesem Paragrafen unberührt und werden nach den Regeln des Hauptvertrags übergeben.
(1) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte betroffener Personen allein verantwortlich.
(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er bei der Prüfung der Ergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten in Bezug auf datenschutzrechtliche Vorschriften feststellt.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass für Fotografien, auf denen Personen erkennbar sind, die erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen vorliegen, bevor er entsprechendes Material übergibt oder ein Shooting beauftragt. Der Auftragnehmer stellt hierfür auf Wunsch eine Vorlage zur Verfügung.
(4) Überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Empfänger- oder Kontaktlisten für den Versand von Nachrichten, gewährleistet er, dass für jeden Empfänger eine wirksame Rechtsgrundlage vorliegt und dass er diese nachweisen kann.
(5) Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer keine Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(1) Für die Haftung gelten Art. 82 DSGVO sowie die Regelungen des Hauptvertrags.
(2) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht, soweit ein Schaden auf einer Weisung des Auftraggebers beruht, auf deren Rechtswidrigkeit der Auftragnehmer nach § 4 Abs. 4 hingewiesen hat.
(1) Der Auftragnehmer darf diesen Vertrag ändern, wenn dies aufgrund geänderter Rechtslage, geänderter Rechtsprechung, behördlicher Vorgaben oder wesentlicher Änderungen der eingesetzten Technik erforderlich ist. Änderungen dürfen das Schutzniveau für den Auftraggeber und die betroffenen Personen nicht verringern.
(2) Der Auftragnehmer kündigt Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse an und veröffentlicht die neue Fassung unter https://essentialadvertising.de/avv.
(3) Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Ankündigung in Textform widersprechen. Widerspricht er, gilt die bisherige Fassung fort. Ist dem Auftragnehmer die Fortführung zu den bisherigen Bedingungen nicht zumutbar, kann er den Hauptvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
(4) Änderungen von Anlage 3 richten sich ausschließlich nach § 7 Abs. 3.
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel. § 14 bleibt unberührt.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Diese Anlage beschreibt sämtliche Verarbeitungen, die im Rahmen des Leistungsangebots der Essential Advertising GmbH vorkommen können. Maßgeblich ist im Einzelfall der im Hauptvertrag vereinbarte Leistungsumfang. Verarbeitungen, die zu einer nicht beauftragten Leistung gehören, finden nicht statt.
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Leistungen aus den folgenden Bereichen:
Webdesign und Webentwicklung. Konzeption, Gestaltung, technische Umsetzung und Inbetriebnahme von Websites, Onepagern und Landingpages einschließlich Formularen, Buchungsstrecken und Auswertungen.
Betrieb, Hosting und Pflege. Bereitstellung der Website auf der Infrastruktur des Auftragnehmers, Wartung, Sicherheitsaktualisierungen, Sicherungskopien, Störungsbeseitigung sowie redaktionelle Pflege von Inhalten.
Kundenportal. Bereitstellung des Portals unter portal.essentialadvertising.de zur Projektabwicklung mit Zugängen, Freigaben, Anmerkungen, Terminen, Dokumenten und Rechnungen.
Fotografie. Aufnahme, Bearbeitung, Speicherung, Freigabe und Auslieferung von Bildmaterial über Galerien und Übertragungslinks.
Social Media. Erstellung, Planung und Veröffentlichung von Beiträgen sowie Bearbeitung eingehender Nachrichten und Kommentare in den vom Auftraggeber freigegebenen Kanälen.
Reichweitenmessung. Cookiefreie Auswertung der Websitenutzung ohne Speicherung von IP-Adressen.
Newsletter und E-Mail-Marketing. Bereitstellung des Produkts bemailed. Hierfür gilt ergänzend und vorrangig der eigene Auftragsverarbeitungsvertrag unter https://www.bemailed.de/newsletter-tool/legal/avv.
Angebots-, Freigabe- und Feedbackstrecken. Bereitstellung von Links zur Angebotsannahme, zur Bildauswahl und zur Rückmeldung zu Websiteentwürfen, jeweils ohne Konto und mit zeitlicher Befristung.
Die Verarbeitung erfolgt überwiegend automatisiert, in Teilen manuell.
Die Verarbeitung dient ausschließlich der Erbringung der beauftragten Leistungen, insbesondere dem technischen Betrieb, der Fehlersuche, der Sicherstellung der Datensicherheit, der Kommunikation mit dem Auftraggeber und mit dessen Kunden im Rahmen der beauftragten Kanäle sowie der Bereitstellung der vereinbarten Auswertungen. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Auftragnehmers findet nicht statt.
Je nach beauftragter Leistung können betroffen sein:
Je nach beauftragter Leistung können verarbeitet werden:
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Stammdaten | Name, Anrede, Funktion, Firma |
| Kontaktdaten | E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postanschrift |
| Vertrags- und Abrechnungsdaten | Auftragsdaten, Rechnungen, Zahlungsstatus |
| Inhaltsdaten | Nachrichten aus Formularen, Kommentare, Anmerkungen, hochgeladene Dateien |
| Nutzungsdaten | Aufgerufene Seiten, verweisende Seite, Zeitpunkt, Gerätetyp, Browser, Betriebssystem |
| Verbindungsdaten | IP-Adresse in Server-Protokollen |
| Zugangsdaten | Benutzerkonten, Passwort-Prüfwerte, Anmeldezeitpunkte, Sitzungskennungen |
| Bildmaterial | Fotografien, auf denen Personen erkennbar sind |
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand des Auftrags. Werden sie ausnahmsweise übermittelt, etwa durch Angaben in freien Textfeldern, verarbeitet der Auftragnehmer sie ausschließlich zur Weiterleitung an den Auftraggeber und löscht sie danach unverzüglich.
Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Hauptvertrags. Anschließend gilt § 11. Innerhalb der Laufzeit gelten folgende Fristen:
| Datenart | Aufbewahrung |
|---|---|
| Server-Protokolle mit IP-Adresse | maximal 30 Tage |
| Nutzungsdaten der Reichweitenmessung | 14 Monate, ohne Personenbezug |
| Nachrichten aus Formularen | bis zur Erledigung, danach maximal 6 Monate |
| Links zu Angeboten, Galerien, Übertragungen und Feedback | bis zum Ablaufdatum des jeweiligen Links |
| Projekt- und Auftragsdaten im Kundenportal | Dauer der Geschäftsbeziehung |
| Bildmaterial | Dauer der Geschäftsbeziehung, danach Übergabe oder Löschung |
| Rechnungsdaten | 10 Jahre nach § 147 AO |
nach Art. 32 DSGVO · Stand 10. August 2026
Der Auftragnehmer betreibt keine eigenen Server. Die gesamte Datenverarbeitung findet in zertifizierten Rechenzentren der in Anlage 3 genannten Anbieter statt. Diese verfügen über Zutrittskontrollen mit Vereinzelungsanlagen, Videoüberwachung, Besucherprotokollierung sowie eine ständige Besetzung. Nachweise liegen in Form von ISO-27001- und SOC-2-Berichten der Anbieter vor.
Die Geschäftsräume des Auftragnehmers sind außerhalb der Arbeitszeiten verschlossen. Ein Zugang für Dritte besteht nur in Begleitung.
Version 1.2 · Stand 10. August 2026
Die folgenden Unternehmen sind nach § 7 dieses Vertrags allgemein genehmigt. Nicht jeder Anbieter kommt bei jedem Auftrag zum Einsatz. Die mittlere Spalte weist aus, an welche Leistung der jeweilige Einsatz gebunden ist.
| Bezeichnung und Betreiber | Leistung und Einsatz | Ort der Verarbeitung und Einordnung |
|---|---|---|
| bemailed Produkt der Essential Advertising GmbH Adenauerallee 2, 61440 Oberursel (Taunus) www.bemailed.de |
Erstellung und Versand von Newslettern, Verwaltung der Empfängerlisten, Auswertung von Zustellung, Öffnungen und Klicks. Eingesetzt bei: Newsletter- und E-Mail-Marketing |
EU, Frankfurt am Main. Keine Unterauftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 Abs. 4 DSGVO: bemailed wird vom Auftragnehmer selbst betrieben, es handelt sich um dieselbe juristische Person. Ein Dritter erhält die Daten dadurch nicht. Die für den Betrieb von bemailed eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind unten gesondert aufgeführt. Für die Nutzung von bemailed gilt ergänzend der eigene Auftragsverarbeitungsvertrag unter www.bemailed.de/newsletter-tool/legal/avv. |
| Unternehmen und Sitz | Leistung und Einsatz | Ort der Verarbeitung und Garantien |
|---|---|---|
| Vercel Inc. 340 S Lemon Ave #4133 Walnut, CA 91789, USA |
Hosting der Web-Anwendungen, Content-Delivery-Netzwerk. Eingesetzt bei: allen Leistungen |
EU, Frankfurt am Main. Standardvertragsklauseln im DPA, EU-US Data Privacy Framework |
| Supabase Inc. 970 Toa Payoh North #07-04 Singapur |
Datenbank, Anmeldung und Dateispeicher. Eingesetzt bei: allen Leistungen |
EU, Frankfurt am Main (eu-central-1). Standardvertragsklauseln im DPA |
| Plus Five Five, Inc. (Resend) 2261 Market Street #5039 San Francisco, CA 94114, USA |
Versand von System- und Benachrichtigungs-E-Mails. Eingesetzt bei: allen Leistungen |
USA, Zustellung weltweit. Standardvertragsklauseln im DPA, EU-US Data Privacy Framework |
| IONOS SE Elgendorfer Straße 57 56410 Montabaur, Deutschland |
Domains und Namensauflösung. Eingesetzt bei: Website und Hosting |
Deutschland. Kein Drittlandbezug |
| Microsoft Ireland Operations Ltd. One Microsoft Place Dublin 18, Irland |
Geschäfts-E-Mail und Bürosoftware. Eingesetzt bei: allen Leistungen |
EU. Standardvertragsklauseln im Microsoft DPA |
| Functional Software, Inc. (Sentry) 45 Fremont Street San Francisco, CA 94105, USA |
Erfassung technischer Fehlermeldungen zur Störungsbeseitigung. Eingesetzt bei: Website, Hosting und Portal |
EU-Region. Standardvertragsklauseln im DPA |
| Stripe Payments Europe Ltd. 1 Grand Canal Street Lower Dublin 2, Irland |
Abwicklung von Zahlungen. Eingesetzt bei: Online-Zahlung |
EU, teilweise USA. Standardvertragsklauseln im Stripe DPA |
| Cal.com, Inc. EU-Instanz cal.eu |
Online-Terminbuchung. Eingesetzt bei: Portal und Terminbuchung |
EU, Irland. Standardvertragsklauseln |
| Anthropic PBC 548 Market St San Francisco, CA 94104, USA |
Textvorschläge und Auswertungen mit künstlicher Intelligenz. Eingesetzt bei: KI-gestützten Funktionen |
USA. Standardvertragsklauseln im DPA, EU-US Data Privacy Framework |
| OpenAI Ireland Ltd. 1st Floor, The Liffey Trust Centre 117-126 Sheriff Street Upper Dublin 1, Irland |
Textvorschläge mit künstlicher Intelligenz. Eingesetzt bei: KI-gestützten Funktionen |
EU, teilweise USA. Standardvertragsklauseln im DPA |
| Google Ireland Ltd. Gordon House, Barrow Street Dublin 4, Irland |
Kartendaten, Unternehmensangaben sowie Messung des Erfolgs von Anzeigen, letzteres nur nach ausdrücklicher Einwilligung. Eingesetzt bei: Website und Kampagnen |
EU, teilweise USA. Google-Ads-Datenverarbeitungsbedingungen, Standardvertragsklauseln |
| Amazon Web Services EMEA SARL 38 Avenue John F. Kennedy L-1855 Luxemburg |
Massenversand von E-Mails. Eingesetzt bei: Newsletter über bemailed |
EU, Frankfurt am Main. AWS GDPR DPA, Bestandteil der Service Terms |
| Upstash, Inc. 1606 Headway Cir #9531 Austin, TX 78754, USA |
Begrenzung der Anfragehäufigkeit und Zwischenspeicher. Eingesetzt bei: Newsletter über bemailed |
EU. Standardvertragsklauseln im DPA |
| Inngest, Inc. 2261 Market Street #5309 San Francisco, CA 94114, USA |
Zeitgesteuerte Hintergrundaufgaben. Eingesetzt bei: Newsletter über bemailed |
USA. Standardvertragsklauseln im DPA |
Version 1.2, gültig ab 10. August 2026. Erstellt nach Art. 28 DSGVO und auf die tatsächlichen Verarbeitungen der Essential Advertising GmbH zugeschnitten. Ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.
| Fassung | Gültig ab | Änderung |
|---|---|---|
| 1.2 | 10. August 2026 | Rückwirkungsklausel in § 2 Abs. 4 und 5 ergänzt: Der Vertrag erfasst auch Verarbeitungen aus einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung, inhaltlich rückwirkend ab dem 1. Juli 2026. Fristgebundene Pflichten gelten ausdrücklich erst ab Inkrafttreten. |
| 1.1 | 10. August 2026 | Begriffsbestimmungen ergänzt, Beschreibung des Verantwortlichen präzisiert, Unterschriftenblock entfernt (der Vertrag wird nach § 1 ohne Unterschrift wirksam), Anlage 3 neu gegliedert und um das eigene Produkt bemailed ergänzt |
| 1.0 | 10. August 2026 | Erstfassung |
Frühere Fassungen bleiben abrufbar, weil im Streitfall die Fassung zählt, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags galt.